Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 ANWENDUNGSBEREICH DER AGB
a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen
zwischen Helge van Dornick (nachfolgend „Coach“ genannt) und dem Klienten als
Coachingvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit
zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coachs
durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an sie zum Zwecke des Coachings
wendet.
c) Der Coach ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen
abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht
erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Coach aufgrund seiner
Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder
welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der
Honoraranspruch des Coachs für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen
erhalten.
§ 2 INHALT UND ZWECK DES VERTRAGS
Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er
seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung des system- und
lösungsorientierten Coachings beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller
Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig
auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht
anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann
ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht
gestellt noch garantiert werden.
§ 3 MITWIRKUNG DES KLIENTEN
a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Coach ist jedoch
berechtigt, das Coaching abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis
nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte
ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft
erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.
b) Der Klient erkennt an, dass er während des Coachings, sowohl während der
einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in
vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige
Gesundheit.
c) Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des
Coachings von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen
Verantwortungsbereich liegen.
§ 4 HONORIERUNG
a) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht
individuell zwischen Coach und Klient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in
der Preisliste (der Website, dem Vertrag oder dem Flyer zu entnehmen) aufgeführt
sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht.
b) Die Honorare sind jeweils nach jeder Beratung bzw. Coaching vom Klienten bar
oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Der Klient erhält eine
Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Sollte ein fest vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen werden, ist ein
Ausfallhonorar in Höhe von 80 % der Gesamtgebühr zu begleichen. Die vorstehende
Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin
zwischen Helge van Dornick (nachfolgend „Coach“ genannt) und dem Klienten als
Coachingvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit
zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coachs
durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an sie zum Zwecke des Coachings
wendet.
c) Der Coach ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen
abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht
erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Coach aufgrund seiner
Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder
welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der
Honoraranspruch des Coachs für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen
erhalten.
§ 2 INHALT UND ZWECK DES VERTRAGS
Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er
seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung des system- und
lösungsorientierten Coachings beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller
Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig
auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht
anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann
ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht
gestellt noch garantiert werden.
§ 3 MITWIRKUNG DES KLIENTEN
a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Coach ist jedoch
berechtigt, das Coaching abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis
nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte
ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft
erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.
b) Der Klient erkennt an, dass er während des Coachings, sowohl während der
einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in
vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige
Gesundheit.
c) Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des
Coachings von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen
Verantwortungsbereich liegen.
§ 4 HONORIERUNG
a) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht
individuell zwischen Coach und Klient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in
der Preisliste (der Website, dem Vertrag oder dem Flyer zu entnehmen) aufgeführt
sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht.
b) Die Honorare sind jeweils nach jeder Beratung bzw. Coaching vom Klienten bar
oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Der Klient erhält eine
Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Sollte ein fest vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen werden, ist ein
Ausfallhonorar in Höhe von 80 % der Gesamtgebühr zu begleichen. Die vorstehende
Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin
abgesagt wurde oder der Klient (z.B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am
Erscheinen gehindert ist.
§ 5 HONORARERSTATTUNG DURCH DRITTE
a) Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch
Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Coach kann auch
das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht
stunden.
b) Der Coach erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und
notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen
sind honorarpflichtig.
§ 6 VERTRAULICHKEIT DES COACHING
a) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken
des festgelegten Coachings zu verwenden.
b) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich
ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren,
dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
c) Der Coach behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich des
Coachings und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte an Dritte,
es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.
d) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder
elektronische Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in die Handakte oder
elektronische Klientendatei jederzeit zu; er kann die Herausgabe dieser Handakte
aber nicht verlangen. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten
zu.
§ 7 RECHNUNGSSTELLUNG
Die Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich
folgende Angaben:
Vollständiger Name und Anschrift des Coachs, vollständiger Name und Anschrift des
Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung,
Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang des Coachings, Höhe des
Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.
§ 8 KÜNDIGUNG
a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 9 RÜCKFORDERUNGEN
a) Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden
gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).
b) Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen bleiben
Gegenstand der Honorarrechnung.
§ 10 DATENSCHUTZ / VERSCHWIEGENHEIT
a) Der Coach ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des
Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des
Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und
speichern zu lassen.
b) Der Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine
Erscheinen gehindert ist.
§ 5 HONORARERSTATTUNG DURCH DRITTE
a) Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch
Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Coach kann auch
das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht
stunden.
b) Der Coach erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und
notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen
sind honorarpflichtig.
§ 6 VERTRAULICHKEIT DES COACHING
a) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken
des festgelegten Coachings zu verwenden.
b) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich
ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren,
dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
c) Der Coach behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich des
Coachings und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte an Dritte,
es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.
d) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder
elektronische Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in die Handakte oder
elektronische Klientendatei jederzeit zu; er kann die Herausgabe dieser Handakte
aber nicht verlangen. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten
zu.
§ 7 RECHNUNGSSTELLUNG
Die Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich
folgende Angaben:
Vollständiger Name und Anschrift des Coachs, vollständiger Name und Anschrift des
Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung,
Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang des Coachings, Höhe des
Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.
§ 8 KÜNDIGUNG
a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 9 RÜCKFORDERUNGEN
a) Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden
gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).
b) Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen bleiben
Gegenstand der Honorarrechnung.
§ 10 DATENSCHUTZ / VERSCHWIEGENHEIT
a) Der Coach ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des
Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des
Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und
speichern zu lassen.
b) Der Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine
Informationen über den Klienten an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind
bereits öffentlich bekannt oder der Coach wurde von seiner vertraglichen
Schweigepflicht entbunden.
c) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken
des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden.
d) Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte
keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
e) Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Es gilt die Datenschutzerklärung.
§ 11 MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt
werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen
oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.
§ 12 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein
oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die
ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine
Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten
kommt.
Gerichtsstand: BERLIN
bereits öffentlich bekannt oder der Coach wurde von seiner vertraglichen
Schweigepflicht entbunden.
c) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken
des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden.
d) Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte
keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
e) Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Es gilt die Datenschutzerklärung.
§ 11 MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt
werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen
oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.
§ 12 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein
oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die
ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine
Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten
kommt.
Gerichtsstand: BERLIN